2. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1’800.00, als Zusatzstrafe zum Urteil vom 29. November 2021. Das Bussendepositum in der Höhe von CHF 60.00 und CHF 110.00, ausmachend CHF 170.00, wird vollumfänglich an die Geldstrafe angerechnet. Die Geldstrafe beträgt somit noch CHF 1'630.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'230.00, als Zusatzstrafe zum Urteil vom 29. November 2021. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 22 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'173.30 (1/3 von CHF 12'520.00).