Hinsichtlich den von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachten Auslagen fallen jedoch CHF 87.92 (Positionen Transportkosten Fribourg-Witzwil-Fribourg und Fribourg-Bern-Fribourg, vgl. pag. 396/VII) in das Jahr 2024 und nicht, wie in der Kostennote aufgeführt, in das Jahr 2023. Weiter wurde ein Reisezuschlag von insgesamt CHF 144.00 geltend gemacht und ebenfalls fälschlicherweise dem Jahre 2023 zugeordnet, zumal auch diese Positionen (Reisezeitentschädigung à CHF 1.00 pro Minute und Reisezeitentschädigung, vgl. pag. 396/VII) vom 1. bzw. 2. April 2024 datieren.