Rechtsanwalt B.________ wurde mit Einstellungsverfügung vom 29. Oktober 2021 (pag. 184 ff./V) bereits ein amtliches Honorar in der Höhe von CHF 1'906.25 zugesprochen und vom Kanton Bern ausbezahlt. Dementsprechend verbleibt eine Restzahlung von CHF 9'034.65.