107 40. Landesverweisung in concreto Der Beschuldigte wurde vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Dieser bildete (in Verbindung mit dem Hausfriedensbruch) das einzige Katalogdelikt im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Da somit keine Katalogstraftat gemäss Art. 66a Abs. 1 StGB vorliegt, entfällt vorliegend die Prüfung der Landesverweisung. VIII. Kosten und Entschädigung