105 36.4 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte wurde in zwei Fällen der Verunreinigung fremden Eigentums schuldig gesprochen. Die Kantonspolizei Bern hat sich in beiden Fällen als Privatklägerin konstituiert (pag. 114 f./II und 238 f./II). Sie macht für die vom Beschuldigten verursachte Verunreinigung insgesamt einen Schadenersatz in der Höhe von CHF 75.00, womit der Schaden genügend beziffert ist. Hingegen vermag die Privatklägerin die Höhe des Schadens nicht genügend substantiiert zu begründen. Im Schreiben vom 7. September 2021 (pag.