Von der hypothetischen Gesamtstrafe, wäre schliesslich die bereits rechtskräftige Busse von CHF 150.00 wieder abzuziehen. Da bei diesem Vorgehen, die vorinstanzlich ausgesprochene Busse von CHF 2'230.00, jedoch bei weitem überschritten werden würde, erübrigt sich die effektive Bildung einer Zusatzstrafe und die Busse ist in Beachtung des Verschlechterungsverbots auf CHF 2'230.00 festzusetzen. Die vorinstanzliche Busse von CHF 2'230.00 als Zusatzstrafe zum Urteil vom 29. November 2021 ist folglich zu bestätigen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 22 Tage festgesetzt.