33.2.6 Unanständiges Benehmen, mehrfach begangen Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der auf dem Gehsteig sitzt, sich besäuft, während seine Genussmittel um ihn herum auf dem Gehsteig verteilt sind, sodass die Passanten und Passantinnen beim Vorbeigehen behindert werden, eine Busse von CHF 150.00 vor (S. 62 der VBRS-Richtlinien). Die kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV, BSK 324.111) differenziert zwischen unanständigem Benehmen mit (Busse von CHF 180.00) und ohne Nachtruhestörung (Busse von CHF 90.00). Der Beschuldigte wurde in 7 Fällen wegen unanständigen Benehmens schuldig gesprochen.