Diese ist mit CHF 130.00 an die Einsatzstrafe zu asperieren. Beim Vorfall vom 10. Juli 2021 ist ebenfalls von einer Busse von CHF 200.00 auszugehen, wobei aufgrund des gemessenen Promillewerts von 2.92 ein Abzug für die verminderte Schuldfähigkeit von einem Zweitel, ausmachend CHF 100.00, zu berücksichtigen ist (vgl. Ziff. 30.2 hiervor). Daraus resultiert eine Busse von CHF 100.00, welche mit CHF 70.00 zu asperieren ist. 33.2.6 Unanständiges Benehmen, mehrfach begangen