101 CHF 100.00 und bei weiteren Anzeigen innert zwei Jahren eine Busse von CHF 200.00 vor (S. 31 der VBRS-Richtlinien). Vorliegend wurde der Beschuldigte am 30. November 2019 auf der .________- Linie .________, Haltestelle .________, ohne gültigen Fahrausweis aufgegriffen. Für den Verstoss ist mit Blick auf den Referenzsachverhalt eine Busse von CHF 100.00 auszusprechen, welche mit CHF 70.00 an die Einsatzstrafe zu asperieren ist. 33.2.5 Verunreinigung von fremdem Eigentum, mehrfach begangen