Tätlichkeit begangen am 25. April 2021 Die VBRS-Richtlinien sehen eine Busse von CHF 300.00 vor, wenn der Täter bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer eine Ohrfeige verpasst (S. 46 der VBRS-Richtlinien). Vorliegend trat der Beschuldigte der Passantin AA.________ beim Haupteingang des Bahnhofs in .________ unvermittelt gegen das Schienbein. AA.________ erlitt dabei am Bein eine blutige Wunde von ca. 2 cm. Das Verschulden des Beschuldigten wiegt vorliegend deutlich schwerer als im vorgenannten Referenzsachverhalt, zumal der Beschuldigte AA.