Zwischenfazit Geldstrafe Die Einsatzstrafe von 10 Tagessätzen Geldstrafe ist folglich um 38 Tagessätze zu erhöhen, womit nach Berücksichtigung der Tatkomponenten insgesamt eine Geldstrafe von 48 Tagessätzen resultiert. 32.4 Täterkomponenten Der Beschuldigte ist auch im Bereich der Beschimpfungen mehrfach einschlägig vorbestraft. So wurde er von der jeweils zuständigen Regionalen Staatsanwaltschaft am 7. November 2017 sowie 21. Dezember 2017 u.a. wegen Beschimpfung verurteilt, was straferhöhend zu berücksichtigen ist. Leicht strafmindernd sind auch unter diesem Titel die erfolgten Geständnisse zu berücksichtigen.