177 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Bei diesen Vorfällen beschimpfte der Beschuldigte die Geschädigten u.a. mit dem Worten «Vaffanculo», «Fuck you» und «er solle sich ficken» oder bezeichnete sie als «Arschloch». Beim Vorfall vom 22. Oktober 2020 zeigte der Beschuldigte den Geschädigten zudem den Mittelfinger. Die Sachverhal-