32. Geldstrafe Für den Schuldspruch wegen Beschimpfung, mehrfach begangen, ist eine Geldstrafe auszusprechen (vgl. auch Ziff. 28 hiervor). 32.1 Einsatzstrafe Beschimpfung begangen am 1. Mai 2020 Objektive und subjektive Tatschwere Geschütztes Rechtsgut von Art. 177 StGB ist die Ehre, d.h. der Ruf und das Gefühl, ein ehrbarer Mensch zu sein. Die VBRS-Richtlinien sehen eine Referenzstrafe von 10 Strafeinheiten vor, wenn der Täter den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe von Personen als «Arschloch», «Wixer» oder «Dumme Siech» bezeichnet (S. 48 der VBRS-Richtlinien).