Somit resultiert eine hypothetische Gesamtstrafe von 235 Tagen. Davon ist wiederum die mit Strafbefehl vom 2. September 2022 ausgefällte Freiheitsstrafe von 120 Tagen in Abzug zu bringen, was im Ergebnis eine Zusatzstrafe von 115 Tagen Freiheitsstrafe zum Urteil vom 2. September 2022 ergibt.