Hinsichtlich seines Verhaltens nach der Tat und im Strafverfahren kann festgestellt werden, dass den Beschuldigten auch das bereits hängige Strafverfahren nicht von weiterer Delinquenz abhalten konnte. Seit der Eröffnung des vorliegenden Strafverfahrens kam es zu nicht weniger als zehn Verurteilungen und seit dem 16. Januar 2024 ist erneut ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen den Beschuldigten hängig. Es kann diesbezüglich auch auf die Aufstellung der Verurteilungen unter dem Titel «retrospektive Konkurrenz» verwiesen werden (vgl. Ziff. 29.2 hiervor).