2017 u.a. wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen à CHF 50.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 5 Jahren sowie zu einer Busse von CHF 250.00 verurteilt. Am 7. November 2017 wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Oberland u.a. zudem wegen Sachbeschädigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à CHF 30.00 und am 21. Dezember 2017 u.a. wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à CHF 30.00 verurteilt. Hinzu kommen