Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft. Gemäss Strafregisterauszug vom 8. März 2024 (pag. 339 ff./VII) wurde er von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am 24. Januar 2017 u.a. wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen à CHF 50.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 5 Jahren sowie zu einer Busse von CHF 250.00 verurteilt.