Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist nur wenig bekannt. Gemäss dem aktuellsten Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 12. März 2024 hält er sich seit Oktober 2014 in der Schweiz auf und wurde rund ein Jahr später vorläufig aufgenommen (Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs, ohne Flüchtlingseigenschaft). Er ist in der Schweiz nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen und wurde durchgehend von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt (pag. 354 f./VII). Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind insoweit neutral zu gewichten. Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft.