vergleichbar. Die Kammer erachtet daher übereinstimmend eine Freiheitsstrafe von 20 Tagen als dem Verschulden angemessen. Fazit und Asperation Es resultiert eine Freiheitsstrafe von 20 Tagen, die im Umfang von 2/3, mithin 13 Tagen Freiheitsstrafe, asperiert wird. 31.5 Zwischenfazit Gesamtfreiheitsstrafe Vor Berücksichtigung der Täterkomponenten resultiert eine Gesamtfreiheitsstrafe von 94 Tagen. 31.6 Täterkomponenten Es kann vorab auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 157/VII, S. 70 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist nur wenig bekannt.