95 Fazit und Asperation Es resultiert eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen, die im Umfang von 2/3, mithin 10 Tagen Freiheitsstrafe, an die Einsatzstrafe asperiert wird. 31.4.3 Hausfriedensbruch begangen zwischen dem 30. März 2020 und dem 30. April 2020 Objektive und subjektive Tatschwere Der Beschuldigte drang zwischen dem 30. März 2020 und 30. April 2020 gegen den Willen der Berechtigten in das Geschäft «P.________» in Biel ein.