Dies wirkt sich indes beides neutral aus. Im Einklang mit der Vorinstanz erachtet die Kammer eine Freiheitsstrafe von 20 Tagen als dem Verschulden angemessen. Fazit und Asperation Nach Berücksichtigung der Tatkomponenten resultiert eine Freiheitsstrafe von 20 Tagen, die im Umfang von rund 2/3, mithin 13 Tagen, asperiert wird. 31.4.2 Hausfriedensbruch begangen am 6. Oktober 2018 Objektive und subjektive Tatschwere Missachtet der Täter ein schriftlich eröffnetes Hausverbot, sind gemäss VBRS-Richtlinien 15 Strafeinheiten vorgesehen (S. 49 der VBRS-Richtlinien).