93 Es resultiert eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen, die im Umfang von rund 2/3, ausmachend 7 Tage, zur Einsatzstrafe asperiert wird. 31.3 Asperation Sachbeschädigung begangen am 16. August 2020 Objektive und subjektive Tatschwere Schutzzweck von Art. 144 StGB ist die unbeeinträchtigte tatsächliche Herrschaftsmacht über eine Sache. Geschützt sind neben dem Eigentum auch Gebrauchsund Nutzungsrechte an einer Sache (WEISSENBERGER, in: Basler Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N 2 zu Art. 144 StGB).