Fazit und Asperation Es resultiert eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen, die im Umfang von 2/3, ausmachend 7 Tage, zur Einsatzstrafe asperiert wird. 31.2.2 Gewalt und Drohung gegenüber Behörden und Beamte begangen am 16. August 2020 Objektive und subjektive Tatschwere Beim Vorfall zum Nachteil des Polizisten J.________ am 16. August 2020 hat der Beschuldigte den vorgenannten anlässlich einer Personenkontrolle beschimpft, herumgeschrien und diesem ins Gesicht gespuckt. Nachdem der Beschuldigte in das Regionalgefängnis verbracht wurde, hat er weiter versucht, dem Polizisten eine Kopfnuss zu erteilen.