88 30.1 Theoretische Grundlagen Die Schuldfähigkeit des Beschuldigten wurde bereits vorgängig thematisiert (vgl. Ziff. 13 hiervor). Teils ergänzend, teils wiederholend sind im Nachfolgenden die theoretischen Grundlagen zur verminderten Schuldfähigkeit durch Alkoholkonsum darzulegen. War der Täter zur Zeit der Tat nur teilweise fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so mildert das Gericht die Strafe (Art. 19 Abs. 2 StGB).