alle vor dem 29. November 2021 erfolgt, weshalb die nachfolgend festzusetzende Geldstrafe als Zusatzstrafe zum Urteil vom 29. November 2021 auszusprechen ist. Von da an bis zum Urteil vom 3. August 2022 sind keine Beschimpfungen mehr erfolgt. Somit können die später ergangenen Urteile ausser Acht gelassen werden. Die vorliegend zu beurteilenden Übertretungen fanden alle vor dem 29. November 2021 statt, weshalb die Busse als Zusatzstrafe zum Urteil vom 29. November 2021 auszusprechen ist.