- am 11. Juli 2023 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 160 Tagen und einer Busse von CHF 300.00; - am 15. August 2023 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen und einer Busse von CHF 300.00; - am 26. September 2023 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen; - am 31. Oktober 2023 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen; - am 27. Dezember 2023 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 70 Tagen, einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen und einer Busse von CHF 300.00. Die Kammer hat somit Taten zu beurteilen, die der Täter begangen hat, bevor er