29.2 In concreto Der Beschuldigte wurde – soweit für die Zusatzstrafenbildung von Bedeutung – vor dem vorinstanzlichen Urteil bereits wie folgt verurteilt: - am 20. Juni 2018 zu einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen; - am 29. November 2021 zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie einer Busse in der Höhe von CHF 150.00; - am 3. August 2022 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie zu einer Busse von CHF 250.00; - am 2. September 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen und einer Busse von CHF 1’800.00; - am 1. November 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 90 Tagen und einer Busse