Zuvor lebte er von der Nothilfe. Insofern ist für die Sachbeschädigung, die Hausfriedensbrüche, die Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte je eine Freiheitsstrafe auszusprechen und aufgrund der gleichartigen Strafen wird hiernach eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden sein. Von den abstrakt gleichartig bedrohten Delikten erachtet die Kammer in Anbetracht der Schwere des Verschuldens die begangene Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte nach AKS Ziff. I.5.1 als das schwerste Delikt, sodass die hierfür nachfolgend auszufällende Strafe die Einsatzstrafe bildet.