Aufgrund dessen, dass sich der Beschuldigte bereits zahlreich schuldig gemacht hat und Geldstrafen ihn nicht davon abhielten, weiter zu delinquieren, scheint es vorliegend als geboten, für diese Delikte eine Freiheitsstrafe auszusprechen, um den Täter von der Begehung weiterer solcher Vergehen abzuhalten. Hinzu kommt, dass eine Geldstrafe wohl kaum je vollzogen werden könnte, zumal der Beschuldigte derzeit als einziger Verdienst das im Strafvollzug erhaltende Pekulium vorweisen kann. Daneben verfügt er über keinerlei Vermögen oder Einkommen. Zuvor lebte er von der Nothilfe.