Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe - Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (erst mit dem Gesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen [AS 2023 259] wurde die Geldstrafe auf die leichten Fälle beschränkt) - Beschimpfung (Art. 177 StGB): Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen - Tätlichkeiten (Art. 126 Abs. 1 StGB): Busse - Diebstahl, geringfügig (Art. 139 i.V.m. Art. 172ter StGB): Busse - Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Konsum von Marihuana (Art. 19a Ziff. 1 BetmG): Busse -