I.14.4], Anpöbeln von Passanten, Herumspucken und Manipulation an seinem Penis [AKS Ziff. I.14.5], Herumschreien, Herumfuchteln mit einer Flasche und imitiertes Zuschlagen [AKS Ziff. I.14.6], Herumschreien und auf den Boden spucken [AKS Ziff. I.14.7 und I.14.8]) zweifelsohne über das in der Öffentlichkeit akzeptierte Verhalten hinausgeht und als unanständig eingestuft werden kann. Der Beschuldigte handelte betreffend AKS Ziff. I.14.1, I.14.2, I.14.4, I.14.5, I.14.6, I.14.7 und I.14.8 objektiv wie auch subjektiv tatbestandsmässig. Für den Freispruch vom Vorwurf nach AKS Ziff. I.14.3 wird auf die Ausführungen unter Ziff. 12.29.4 hiervor verwie-