Gemäss Art. 57 Abs. 3 PBG wird, auf Antrag, mit Busse bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung ein solches Fahrzeug benützt. 21.2 Subsumtion Die Vorinstanz subsumierte den zu beurteilenden Vorfall unter den Tatbestand der Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz und führte begründend aus, der objektive Tatbestand habe als erfüllt zu gelten, zumal der Beschuldigte ohne gültigen Fahrausweis die Bernmobil-Linie .________ benutzte. Ferner sei mangels anderweitiger Hinweise davon auszugehen, dass er dies vorsätzlich tat (pag.