I.7.4 Es ist beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte den Polizisten F.________ mit dem Ausdruck «Vaffanculo» betitelte. Es kann hinsichtlich der Subsumtion auf die vorangehenden Ausführungen zu AKS Ziff. I.7.2 (vgl. Ziff. 17.2.1 hiervor) verwiesen werden, welche hier gleichermassen ihre Richtigkeit haben.