Die Verteidigung macht geltend, dass das Wort «vaffangulo» [recte «Vaffanculo»] gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung «Leck mich am Arsch» oder «Mist» heisse. Nur, wenn zusätzlich noch entsprechende Gesten und konkludente Handlungen hinzutreten würde, könne von einer Beschimpfung ausgegangen werden. Auf Italienisch bedeute dieser Ausdruck «Hau ab» und nicht «Arschloch». Im Italienischen werde dieses Wort andauernd und in verschiedenem Kontext benutzt. Es bedeute so viel wie «Schiisst mi a», und stelle kein Schimpfwort im Italienischen dar. Es müsse zudem noch zusätzlich eine Gestik angeklagt sein.