I.6.3) und 2.32 Promille (AKS I.6.5) eine verminderte Schuldfähigkeit vorlag, bei der Strafzumessung näher zu prüfen sein wird. 16.3 Fazit Der Beschuldigte hat sich der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte nach Art. 285 Ziff. 1 StGB schuldig gemacht.