15.2.4 Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe Rechtfertigungs- und/oder Schuldausschlussgründe (insb. Schuldunfähigkeit) liegen in Bezug auf alle drei Anklageziffern nicht vor und wurden von der Verteidigung auch nicht geltend gemacht. 15.3 Fazit Der Beschuldigte hat sich des mehrfachen Hausfriedensbruchs nach Art. 186 StGB schuldig gemacht.