Polizist H.________ schilderte seinerseits, dass der Beschuldigte bei einem Alkoholpegel von 1.46 mg/l (2.92 Promille) noch normal stehen und Angriffe starten konnte (pag. 212 Z. 44 ff./VI). Es sei nicht so, dass der Beschuldigte in einem exorbitanten, desolaten Zustand gewesen sei (pag. 213 Z. 1 f./VI). Polizist I.________ gab anlässlich seiner Einvernahme vor der Vorinstanz an, der Beschuldigte sei zwar bei beiden Vorfällen alkoholisiert gewesen und die Tests hätten immer relativ hohe Werte angegeben, er habe aber immer noch laufen können. Entsprechend gehe er davon aus, dass der Beschuldigte sich Alkohol gewöhnt sei (pag.