___ hinzuweisen, wonach sich der Beschuldigte eigentlich immer geweigert habe, eine Maske zu tragen. Er habe sie dann meistens angezogen, wenn er ins Haus gekommen sei und auf der Treppe dann gleich wieder ausgezogen (pag. 10 Z. 31 ff./VII). Nach dem Gesagten hat die Kammer keinen Zweifel daran, dass sich der Sachverhalt wie angeklagt abgespielt hat und erachtet diesen folglich als erstellt. IV. Rechtliche Würdigung