386 Z. 38 ff./VII). Sowohl aus dem Anzeigerapport vom 11. April 2021 («Der Beschuldigte, welcher stark schwankend, mit geröteten Augen und ohne Schutzmaske vor uns stand, wurde mit Handfesseln arretiert», pag. 379/II) als auch aus den Aussagen S.________, dem ehemaligen Betreuer des Beschuldigten im .________, geht hervor, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war (pag. 9 Z. 26 f./VII). Dem Bericht vom 1. April 2024 betreffend rechtliches Gehör ist zudem zu entnehmen, dass ein durch die Regionalpolizei Berner Oberland durchgeführter Atemlufttest einen gemessenen Wert von 0.9 mg/l beim Beschuldigten ergab (pag.