I.14.4) 12.30.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 20. Juni 2020 von 11:40 Uhr bis ca. 13:50 Uhr in .________, vor der .________, alkoholisiert herumgeschrien und habe mit seinen Krücken herumgefuchtelt, so dass sich die Passanten belästigt gefühlt hätten. 12.30.2 Beweismittel Der Kammer liegen betreffend AKS Ziff. I.14.4 die gleichen Beweismittel zur Würdigung des Sachverhalts wie betreffend AKS Ziff. I.7.4 bzw. AKS Ziff. I.6.1 vor. Es wird entsprechend auf Ziff. 12.7.2 hiervor verwiesen. 12.30.3 Würdigung der Vorinstanz