12.28.4 Würdigung der Kammer Die Kammer schliesst sich den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz an und macht sich deren zu eigen. Der Beschuldigte hat auch diesen Vorwurf anlässlich der Berufungsverhandlung eingestanden (pag. 384 Z. 23 ff./VII; vgl. Ziff. 10 hiervor). Die Kammer erachtet den angeklagten Sachverhalt folglich als erstellt. 12.29 Zum Vorwurf des unanständigen Benehmens (AKS Ziff. I.14.3) 12.29.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 8. Mai 2020 um 17:00 Uhr in .________, .________, in der Bahnhofsunterführung lautstark herumgeschrien und eine Pet-Flasche herumgetreten.