Zum Vorwurf des unanständigen Benehmens (AKS Ziff. I.14.1) 12.27.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird laut Anklageschrift vorgeworfen, er habe am 1. Mai 2020 um ca. 16:00 Uhr in .________, .________, in der Öffentlichkeit eine Schnapsflasche in hohem Bogen auf den Boden geworfen. 12.27.2 Beweismittel Der Kammer liegen betreffend AKS Ziff. I.14.1 dieselben Beweismittel vor wie betreffend AKS Ziff. I.7.2. Es kann entsprechend auf Ziff. 12.11.2 hiervor verwiesen werden. 12.27.3 Würdigung der Vorinstanz