134/II) und D.________ (pag. 131/II) überein. Der angeklagte Sachverhalt ist damit erstellt. 12.26 Zum Vorwurf der Verunreinigung von fremdem Eigentum (AKS Ziff. I.13.2) 12.26.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird laut Anklageschrift vorgeworfen, er habe am 10. Juli 2020 um ca. 19:00 Uhr auf der Polizeiwache .________ absichtlich neben die Toilette uriniert. 12.26.2 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts die gleichen Beweismittel wie betreffend AKS Ziff. I.6.2 vor. Es wird entsprechend auf Ziff. 12.8.2 hiervor verwiesen. 12.26.3 Würdigung der Vorinstanz