89/V]) ergibt. Die Kammer erachtet es somit als erstellt, dass der Beschuldigte vom 2. Dezember 2019 bis zum 27. Juli 2021 insgesamt 12 Mal THC erworben, besessen und konsumiert hat. 12.24 Zum Vorwurf der Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz (AKS Ziff. I.12) 12.24.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 30. November 2019 auf der .________ (08:06 Uhr) den Bus ohne gültigen Fahrausweis benutzt. 12.24.2 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts folgende Beweismittel vor: Die Strafanzeige vom 21. April 2020 (pag.