12.22.4 Würdigung der Kammer Die Kammer kann sich diesen Ausführungen anschliessen. Ergänzend ist einzig festzuhalten, dass der Beschuldigte auch diesen Vorwurf in der Berufungsverhandlung explizit eingestanden hat (vgl. Ziff. 10 hiervor). Nach dem Gesagten kann der angeklagte Sachverhalt als erstellt angesehen werden. 12.23 Zum Vorwurf der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Konsum von Marihuana, mehrfach begangen (AKS Ziff. I.11) 12.23.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. I.11 der Anklageschrift vorgeworfen, er habe in der Zeit von Herbst 2018 bis am 27. Juli 2021 in .