12.21.4 Würdigung der Kammer Die Kammer kann sich den soeben dargelegten und zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz vollumfänglich anschliessen. In Bezug auf die fehlende Parteiöffentlichkeit der Einvernahme von AA.________ ist zusammen mit der Vorinstanz festzuhalten, dass es sich dabei nicht um das einzige relevante Beweismittel handelt.