_, den Unterarm von S.________ gepackt und gedrückt, habe ihm in das Gesicht gespuckt, habe ihn am Kragen gepackt und weggestossen. 12.20.2 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts dieselben Beweismittel wie betreffend AKS Ziff. I.7.9 vor. Es wird entsprechend auf Ziff. 12.18.2 hiervor verwiesen. 12.20.3 Würdigung der Vorinstanz und der Kammer Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt als erstellt und hielt zur Begründung das Folgende fest (pag. 119/VII, S. 32 der erstinstanzlichen Beweiswürdigung):