12.19.2 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts dieselben Beweismittel wie hinsichtlich AKS Ziff. I.6.5 vor. Es wird entsprechend auf Ziff. 12.10.2 hiervor verwiesen. 12.19.3 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz erwog zum angeklagten Sachverhalt das Folgende (pag. 115/VII, S. 28 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Schliesslich ist in Bezug auf Ziff. 7.10 der Anklageschrift auf die Ausführungen unter Erwägung III.2.6.3 zu Ziff. 6.5 hinzuweisen. Insbesondere konnte sich I._____