46 ohne weiteres ausgeübt werden. Die Kammer erachtet im Einklang mit der Vorinstanz den angeklagten Sachverhalt als erstellt. 12.19 Zum Vorwurf der Beschimpfung (AKS Ziff. I.7.10) 12.19.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 27. Juli 2021 um 16:20 Uhr in .________, .________ die Polizisten X.________ und I.________ mit den Worten «Vaffanculo», «Arschloch» und «Rassist» beschimpft. 12.19.2 Beweismittel