Noch zu erwähnen ist, dass L.________ anlässlich der Hauptverhandlung vom 25.11.2022 aussagte, dass er sich an die Beschimpfungen nicht mehr erinnern könne. Er schilderte aber dem Gericht die Vorgehensweise, wie die Rapporte jeweils verfasst werden. Zwar müsse das Verfassungsdatum nicht mit demjenigen auf dem Bericht übereinstimmen, da letzteres dem Abgabedatum entspreche. Jedoch bestätigte er, dass er seine Berichte immer möglichst zeitnah verfasse, damit seine Erinnerungen eine genaue Wiedergabe des Geschehens zulassen würde (pag. 006/VII Z. 12 bzw. 33 ff.).